Allgemeine Geschäftsbedingungen zur LoopNet-Werbevereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur LoopNet-Werbevereinbarung sind ein wesentlicher Bestandteil der Werbevereinbarung, die auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur LoopNet-Werbevereinbarung verweist.
1. Begriffsbestimmungen.
Die hierin verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
- Werbevereinbarung: Die Werbevereinbarung oder das Abonnementformular, in das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die LoopNet-Werbevereinbarung durch Verweis aufgenommen werden.
- Werbegebühren: Die in der Werbevereinbarung aufgeführten Werbegebühren.
- Vereinbarung: Die Werbevereinbarung, zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur LoopNet-Werbevereinbarung, die zu dem Zeitpunkt gültig waren, als die Parteien die Werbevereinbarung vollständig unterzeichnet haben, sowie alle anderen Bedingungen, die ausdrücklich darin aufgenommen wurden.
- Autorisierter Benutzer: (a) Wenn der Kunde eine natürliche Person ist, bezeichnet der Begriff „autorisierter Benutzer“ den Kunden, andernfalls (b) bezeichnet der Begriff „autorisierter Benutzer“ jede natürliche Person, die (1) Angestellter oder exklusiver Auftragnehmer des Kunden ist (d. h. eine natürliche Person, die als unabhängiger Auftragnehmer ausschließlich für den Kunden und nicht auch für sich selbst oder ein anderes Unternehmen mit Informationsbedarf im Immobiliengewerbe arbeitet und im Wesentlichen dieselben Leistungen für den Kunden erbringt wie ein Angestellter des Kunden), und (2) auf der LoopNet-Liste der autorisierten Benutzer aufgeführt ist. Die Anzahl der autorisierten Benutzer darf die in der Werbevereinbarung festgelegte Anzahl der Benutzer nicht überschreiten.
- Basic-Anzeige: Die einfachste Anzeigenform ohne oder mit eingeschränkter Exposition auf der Website.
- VPI: Für die Vereinigte Staaten, Kanada und die Karibik: Verbraucherpreisindex für alle städtischen Verbraucher (VPI-U); für die Europäische Union: Verbraucherpreisindex der europäischen Union (I:EUVPI); für alle anderen Standorte gilt der Verbraucherpreisindex, der vom britischen Amt für Statistik (United Kingdom’s Office for National Statistics) veröffentlicht wird.
- Kunde: Der in der Werbevereinbarung ausgewiesene Kunde.
- Schnittstelle: Die Schnittstelle von LoopNet zur Verwaltung von Anzeigen.
- Anzeige: Eine Anzeige zum Verkauf oder zur Vermietung von Gewerbeimmobilien.
- Anzeigenplan: Die Verwendung der Website und der Schnittstelle durch Kunden zur Veröffentlichung von Silver-Anzeigen auf LoopNet.
- LoopLink-Service: Ein Sammelbegriff für die Website, die Schnittstelle und internetbasierte Marketing-Tools, einschließlich der LoopLink-Website und Funktionen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen auf der LoopLink-Website und/oder der proprietären Website des Kunden. (Der LoopLink-Service beinhaltet keine Silver-Anzeigen- oder Premium-Anzeigen-Exposition.)
- LoopLink-Website: Eine einzelne spezielle Website mit Software, die von LoopNet auf den Kunden abgestimmt gehostet wird und die Anzeigen enthält.
- LoopNet: CoStar Realty Information, Inc., über seine Marke „LoopNet“ und eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen.
- LoopNet-Informationen: Die Informationen, Verzeichnisse, Texte, Formulare, Vereinbarungen, Videos, fotografischen und anderen Bilder und Daten, die von LoopNet bereitgestellt werden.
- LoopNet-Parteien: LoopNet und seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Drittanbieter sowie deren Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.
- Passcode: Der Benutzername und das Passwort sowie jede andere Authentifizierungsmethode, die für den Zugriff auf das Produkt verwendet wird.
- Produkt: Die in der Werbevereinbarung angegebenen Produkte von LoopNet (z. B. der Anzeigenplan und/oder der LoopNet-Service) sowie alle anderen Produkte oder Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
- Silver-Anzeige: Die Anzeigenstufe von LoopNet, die eine höhere Anzeigenexposition bietet als Basic-Anzeigen, jedoch eine geringere Exposition als Premium-Anzeigen.
- Premium-Anzeige: Eine LoopNet-Anzeige des Gold-, Platinum- oder Diamond-Plans.
- Startdatum: Das letzte Datum, an dem diese Vereinbarung von den Parteien vollständig unterzeichnet wurde, oder das Datum, an dem der Zugang zum Produkt für den Kunden freigeschaltet wurde.
- Website: Die Website und mobilen Anwendungen von LoopNet zur Vermarktung von Gewerbeimmobilien.
2. Zulässige Nutzung.
(a) Vorbehaltlich der unten und in den Nutzungsbedingungen von LoopNet aufgeführten Einschränkungen kann der Kunde während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs das Produkt nutzen, um Anzeigen für Immobilien, die dem Kunden gehören oder von ihm kontrolliert oder vertreten werden, zu kennzeichnen, zu erstellen und zu prüfen, um sie in die Website (und gegebenenfalls in die LoopLink-Website und/oder die eigene Website des Kunden) aufzunehmen und dort zu vermarkten, wie in der Werbevereinbarung dargelegt.
(b) Wenn die Anzeige des Kunden LoopNet-Informationen enthält, erhält der Kunde eine beschränkte, widerrufliche und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung dieser LoopNet-Informationen, und zwar ausschließlich in Verbindung mit der LoopNet-Anzeige des Kunden.
(c) Der Kunde darf einen Hyperlink zur Startseite der Website oder zu beliebigen Anzeigen bereitstellen, sofern er diesen Link auf Verlangen von LoopNet entfernt.
(d) Der Kunde darf auf seiner eigenen Website Fotos von LoopNet-Informationen zu Immobilien zeigen, die der Kunde besitzt, kontrolliert, vertritt oder für die er über Exklusivrechte verfügt, vorausgesetzt, dass:
- solche Fotos nicht verändert werden, einschließlich und ohne Einschränkung von Wasserzeichen;
- diese Anzeigerechte mit dem Ablauf oder der Kündigung dieser Vereinbarung erlöschen;
- und diese Fotos unter keinen Umständen auf einer Website veröffentlicht werden, die mit dem Produkt konkurriert.
3. Unzulässige Nutzung.
(a) Sofern nicht ausdrücklich im obigen Abschnitt „Zulässige Nutzung“ aufgeführt oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, ist es dem Kunden untersagt:
- Teile des Produkts auf irgendeine Weise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet, ein Bulletin-Board-System, ein elektronisches Netzwerk, einen Anzeigendienst oder eine andere Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung von Daten) an andere Personen als den Kunden und die autorisierten Benutzer zu vertreiben, offenzulegen, zu kopieren, zu vervielfältigen, zur Verfügung zu stellen, hochzuladen, zu veröffentlichen, zu übertragen, abzutreten, zu unterlizenzieren, zu transferieren, Zugang zu ihnen zu gewähren oder sie direkt oder indirekt zu verkaufen, oder das Produkt zu verändern, anzupassen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
- Teile des Produkts in einer Datenbank oder einem anderen Softwareprogramm zu speichern, dorthin zu kopieren oder zu exportieren; oder
- Links oder Frames zu einem Teil des Produkts zu erstellen.
(b) Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung ist dem Kunden Folgendes untersagt, es sei denn, er verfügt über die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von LoopNet:
- Teile des Produkts zu verwenden, um direkt oder indirekt eine Datenbank oder ein Produkt zu erstellen;
- auf das Produkt zuzugreifen oder es zu verwenden, wenn der Kunde ein direkter oder indirekter Wettbewerber von LoopNet oder seiner verbundenen Unternehmen ist, oder Teile des Produkts einem direkten oder indirekten Wettbewerber von LoopNet oder seiner verbundenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen;
- Teile des Produkts zu modifizieren, zusammenzuführen, zu scrapen oder zurückzuentwickeln oder Data-Mining-, Sammlungs- oder Extraktions-Tools oder Roboter, Spider oder andere automatische Geräte oder manuelle Prozesse zu verwenden, um Teile des Produkts oder die daraus generierten Daten zu überwachen oder zu kopieren; oder
- Teile des Produkts in Verbindung mit anderen Anzeigendiensten, Geräten oder Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zusammenzustellen;
- Teile des Produkts in einer Weise zu verwenden, die gegen Gesetze, Vorschriften, Regeln, Verordnungen oder Grundsätze des Gewohnheitsrechts verstößt, einschließlich der Gesetze zu Immobilienpraktiken, Wettbewerb, Marketing, Werbung, Verleumdung, Wertpapieren, Spam und Datenschutz; oder
- im Zusammenhang mit dem Angebot oder Verkauf von Wertpapieren einen Teil des Produkts direkt oder indirekt in Angebotsunterlagen, Registrierungserklärungen, Prospekten oder anderen Unterlagen der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) oder einer anderen Bundes-, Landes-, Staats-, Kommunal- oder ausländischen Behörde zu verwenden.
4. Laufzeit.
(a) Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Startdatum, wird für die in der Werbevereinbarung festgelegte Dauer fortgesetzt und endet am Ende dieser Laufzeit am letzten Tag des Kalendermonats, in dem das Startdatum liegt. (Wäre das Startdatum zum Beispiel der 15. Januar 2050 und die Laufzeit ein Jahr, würde die anfängliche Laufzeit am 31. Januar 2051 enden.)
(b) Anzeigenpläne verlängern sich automatisch jeweils um die Dauer der anfänglichen Laufzeit, es sei denn, eine der Parteien erklärt der jeweils anderen Partei mindestens 60 Tage vor dem letzten Tag der anfänglichen Laufzeit bzw. der Laufzeitverlängerung schriftlich die Nichtverlängerung.
(c) Für Premium-Anzeigen:
- Premium-Anzeigen können für eine anfängliche Laufzeit von mindestens sechs (6) Monaten erworben werden.
- Ein Upgrade von einer niedrigeren Premium-Anzeigenstufe auf eine höhere Premium-Anzeigenstufe leitet eine neue anfängliche Laufzeit von sechs (6) Monaten für diese Premium-Anzeigen ein.
- Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängert sich jede Premium-Anzeige automatisch um jeweils einen (1) Monat, es sei denn, (A) mindestens vierzehn (14) Tage vor dem letzten Tag der dann aktuellen Laufzeit hat eine der Parteien der anderen Partei schriftlich mitgeteilt, dass keine Verlängerung dieser Anzeige erfolgt, oder (B) während der aktuellen Laufzeit die Immobilie vom Markt genommen wurde oder ein anderer Anzeigenkontakt eine Premium-Anzeige für die Immobilie erworben hat.
5. Kündigung und Unterbrechung des Zugriffs.
(a) Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn die jeweils andere Partei:
- diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung an die verletzende Partei behoben wird; oder
- eine Abtretung, einen Vergleich oder eine Vereinbarung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder Gegenstand eines Antrags nach einem Konkurs- oder Insolvenzgesetz ist und dieser Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Antragstellung erledigt ist.
(b) LoopNet ist berechtigt, diese Vereinbarung wie folgt mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu kündigen:
- wenn LoopNet nach Treu und Glauben feststellt, dass der Kunde gegen die Abschnitte 4, 10 oder 11 dieser Vereinbarung verstoßen hat, oder dass ein wesentlicher Verstoß gegen eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien oder ihren verbundenen Unternehmen vorliegt;
- mit einer Frist von fünf (5) Tagen, wenn LoopNet die Bereitstellung eines bestimmten Produkts einstellt (was LoopNet jederzeit nach eigenem Ermessen tun kann); in diesem Fall ist der Kunde von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Werbegebühren, die dem gekündigten Teil des Produkts zuzurechnen sind, ab dem Datum des Wirksamwerdens einer solchen Kündigung befreit (und LoopNet erstattet alle im Voraus gezahlten Werbegebühren, die diesem Teil des Produkts zuzurechnen sind); oder
- wenn der Kunde direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle (insgesamt 50 % oder mehr) einer natürlichen oder juristischen Person steht oder stehen sollte, die: gemäß einem Wirtschaftssanktionsprogramm des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörde, oder in einem Land oder Gebiet ansässig ist, gegen das der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die US-Regierung oder eine andere zuständige Regierungsbehörde ein umfassendes Embargo verhängt hat oder dessen Regierung gegenwärtig Ziel eines derartigen Embargos ist; die auf der Sanktionsliste (Entity List) der United Nations Security Council Consolidated List, des Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörde aufgeführt ist; oder die in erheblichem Maße gegen geltende Gesetze zum Menschenhandel oder zur Kinderarbeit verstößt.
(c) LoopNet kann die Bereitstellung eines Teils des Produkts an den Kunden unterbrechen, wenn LoopNet nach Treu und Glauben feststellt, dass der Kunde tatsächlich oder wahrscheinlich gegen diese Vereinbarung verstößt oder einen wesentlichen Verstoß gegen eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien oder ihren verbundenen Unternehmen begeht; in diesem Fall gilt Folgendes:
- Der Kunde schuldet weiterhin sämtliche Werbegebühren, es sei denn, es lag kein vom Kunden zu verantwortender Verstoß vor; dann schuldet er für den unterbrochenen Zeitraum keine Werbegebühren; und
- LoopNet nimmt die Bereitstellung des Produkts nur dann wieder auf, wenn der Verstoß nach angemessener Einschätzung von LoopNet zufriedenstellend gelöst wurde (einschließlich der ggf. fälligen Beträge).
(d) Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung, der zu einer Kündigung dieses Vertrags führt, werden alle Werbegebühren und alle anderen nach dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren sofort in voller Höhe fällig. Zusätzlich zu dem Vorstehenden umfassen die Rechtsbehelfe von LoopNet alle nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehenden Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche. Beauftragt LoopNet einen Dritten, um Rechte durchzusetzen, die ihm nach dieser Vereinbarung zustehen, ist LoopNet berechtigt, alle Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Provisionen für Inkassobüros, die LoopNet entstehen, zurückzufordern.
(e) Das Produkt kann gelegentlich geändert werden und gegebenenfalls Anzeigen- und Sucheinschränkungen unterliegen.
6. Nach der Kündigung.
Nach der Kündigung oder Nichtverlängerung dieser Vereinbarung darf der Kunde das Produkt weder ganz noch Teile davon in irgendeiner Weise nutzen.
7. Gebühren.
(a) Der Kunde verpflichtet sich, die Werbegebühren und alle anderen in dieser Vereinbarung dargelegten Gebühren in der Währung zu zahlen, die in der Werbevereinbarung festgelegt ist. Falls zutreffend, erteilt der Kunde LoopNet die ausdrückliche Genehmigung, diese Gebühren zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Verlängerung dem elektronischen Zahlungsanbieter des Kunden in Rechnung zu stellen.
(b) LoopNet ist berechtigt, die Werbegebühren jedes Jahr am Jahrestag des letzten Tages des Kalendermonats, in dem das Startdatum liegt, um einen Prozentsatz zu erhöhen, der dem prozentualen Anstieg des VPI für die vorangegangenen zwölf Monate entspricht.
(c) LoopNet ist berechtigt, während einer Laufzeitverlängerung die Werbegebühren zu erhöhen oder andere Gebühren für einen Teil des Produkts oder des von LoopNet bereitgestellten Services zu erheben. Wird die Lizenzgebühr jedoch um einen Prozentsatz erhöht, der den prozentualen Anstieg des VPI übersteigt, und stimmt der Kunde einer solchen Erhöhung oder Belastung nicht zu, kann der Kunde die Vereinbarung mit LoopNet innerhalb von sechzig (60) Tagen, nachdem LoopNet den Kunden über eine solche Erhöhung oder Belastung informiert hat, schriftlich kündigen. In diesem Fall (i) zahlt der Kunde bis zum letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Kündigung des Kunden zugestellt wurde, weiterhin die Werbegebühren, die vor der beabsichtigten Erhöhung oder Belastung galten, und (ii) endet diese Vereinbarung in Bezug auf diesen Teil des Produkts zu diesem Zeitpunkt.
(d) LoopNet kann Rechnungen für solche Gebühren per E-Mail und/oder per Post versenden. In Übereinstimmung mit dem in den vorliegenden Geschäftsbedingungen angegebenen Abrechnungszyklus werden sämtliche Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Für alle Zahlungen, die nach dem Fälligkeitsdatum eingehen, können ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Säumniszuschläge in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatzes erhoben werden. In jedem Fall sind alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren in voller Höhe und ohne Recht auf Aufrechnung oder Abzug zu zahlen. LoopNet kann jede Zahlung unbeschadet seiner Rechte auf Rückforderung des geschuldeten Betrags oder der Geltendmachung anderer Rechte oder Rechtsmittel annehmen. Eine Erklärung oder ein Vermerk auf einem Scheck, einer Zahlung oder anderweitig wird nicht als Vereinbarung oder Erfüllung ausgelegt. Die Werbegebühren enthalten keine Mehrwert-, Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder sonstige Steuern oder Gebühren, die jetzt oder in Zukunft von einer staatlichen Behörde in Bezug auf das Produkt erhoben werden. LoopNet ist nicht verpflichtet, dritte Zahlungsdienstleister einzusetzen oder Kreditkartenzahlungen zu akzeptieren, wobei etwaige Gebühren dieser Dienstleister oder Kosten, die durch solche Kreditkartenzahlungen entstehen, zu den hierunter zu zahlenden Beträgen hinzugerechnet werden können. Der Kunde ist nach Wahl von LoopNet verpflichtet, solche Steuern oder zusätzlichen Gebühren direkt zu zahlen oder sie unverzüglich nach Rechnungsstellung durch LoopNet an LoopNet zu entrichten.
(e) Treuerabatte oder Rabatte auf Produktbündel sind kündbar.
(f) Der Kunde muss LoopNet innerhalb von 180 Tagen, nachdem Gebühren erstmalig auf dem Kontoauszug erscheinen, über Probleme oder Unstimmigkeiten bei der Rechnungsstellung informieren. Wird dies LoopNet nicht innerhalb dieses Zeitraums mitgeteilt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, auf das Recht zur Anfechtung dieser Probleme oder Unstimmigkeiten zu verzichten.
(g) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Änderungen oder Aktualisierungen an Kontakt- oder Rechnungsdaten (einschließlich Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummern usw.) LoopNet umgehend mitzuteilen. Aktualisierungen der Rechnungsdaten müssen per E-Mail an billing@costar.com gesendet werden.
(h) LoopNet behält sich das Recht vor, die Zahlungshäufigkeit oder Abrechnungsmethoden jederzeit zu ändern, sofern LoopNet solche Änderungen rechtzeitig ankündigt.
8. Anzeigenverwaltung.
Es liegt der alleinigen Verantwortung des Kunden, Anzeigen hochzuladen, die auf der Website erscheinen sollen, und der Kunde muss alle Informationen, Daten und/oder Bilder bereitstellen, die für die Aufnahme der Anzeige auf der Website erforderlich sind. Der Kunde muss sicherstellen, dass all diese Informationen, Daten und/oder Bilder jederzeit korrekt sind. Für die Übermittlung von Anzeigen an die Website dürfen keine Robots, Spider oder anderen automatisierten Dienste verwendet werden.
(b) Der Kunde versichert und garantiert, dass er oder jeder autorisierte Benutzer für jede vom Kunden oder einem autorisierten Benutzer eingereichte Anzeige das Recht und die Befugnis hat, diese Anzeigen und die damit verbundenen Informationen an LoopNet zu übermitteln.
(c) Der Kunde stimmt zu, LoopNet zur Übermittlung und Pflege aktiver Anzeigen auf der Website korrekte Kontaktinformationen (einschließlich gültiger Telefonnummer und E-Mail-Adresse) bereitzustellen und diese stets korrekt zu halten.
(c) Der Kunde darf eine Anzeige auf der Website nicht unter einem anderen Namen oder mit einer anderen Kontaktperson als dem Eigentümer der Immobilie oder dem zugelassenen Immobilienmakler oder -agenten veröffentlichen, der vom Eigentümer der Immobilie mit der Vermarktung der Anzeige im Rahmen einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Anzeigenvereinbarung mit dem Eigentümer beauftragt wurde.
(e) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die übermittelten Anzeigen oder Teile davon von Benutzern der Website und anderen Partner- und verbundenen Websites von LoopNet gesucht, angezeigt, aufgerufen, angesehen, heruntergeladen, kopiert und anderweitig verwendet werden können. LoopNet hat die alleinige Befugnis, die Art und Weise zu bestimmen, in der eine Anzeige auf diesen Websites gesucht, angezeigt, abgerufen, angesehen, heruntergeladen, kopiert und anderweitig verwendet wird.
(f) LoopNet ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Website oder ihre ordnungsgemäße Nutzung durch andere zu überwachen oder zu überprüfen. LoopNet kann jedoch nach eigenem Ermessen, aber ohne jegliche Verpflichtung, nach Anzeigen suchen, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Vereinbarung oder den Nutzungsbedingungen von LoopNet verstoßen, und diese entfernen oder ändern.
9. Makler und Agenten.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass jede Person, die das Produkt im Rahmen dieser Vereinbarung nutzt und sich auf der Website als Makler oder Agent ausweist, über eine gültige Lizenz verfügt und die geltenden verfügt und die geltenden Anforderungen für Makler in allen Gerichtsbarkeiten erfüllt, in denen sie lizenziert sein muss. LoopNet kann nach eigenem Ermessen, ist aber nicht dazu verpflichtet, die Zulassung einer solchen Person als Makler oder Agent überprüfen und kann jede Person von der Liste der Makler streichen, von der LoopNet annimmt, dass sie in der jeweiligen Rechtsordnung nicht als Makler oder Agent zugelassen ist.
10. Produktzugriff, Passcodes und Sicherheit.
(a) Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf das Produkt und dessen Nutzung sowie die Passcodes und sämtliche weiteren Authentifizierungsmethoden, die für den Zugriff auf das Produkt verwendet werden, nur den autorisierten Benutzern zugänglich sind. Außer den autorisierten Benutzern darf er niemandem, unter keinen Umständen, Zugriff auf das Produkt oder die Passcodes erteilen. Der Kunde stellt sicher, dass kein Benutzer Passcodes an andere Personen weitergibt oder anderen Personen die Verwendung oder den Zugriff auf diese Passcodes ermöglicht.
(b) Der Zugriff jedes autorisierten Benutzers auf das Produkt erfordert möglicherweise eine Multi-Faktor-Authentifizierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf biometrische Authentifizierung und/oder die Bestimmung bestimmter Geräte. LoopNet ist nicht verpflichtet, die Identität oder Berechtigung einer Partei zu bestätigen, die mit einem Passcode oder einer anderen Authentifizierungsmethode auf das Produkt zugreift.
(c) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gesamte Hardware, Software und den Internetzugang bereitzustellen, die für den Erhalt und die Nutzung des Produkts erforderlich sind.
(d) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass LoopNet gegebenenfalls die telefonische und andere elektronische Kommunikation mit dem Kunden oder seinen autorisierten Benutzern für interne Geschäftszwecke von LoopNet aufzeichnet, unter anderem zu Schulungs- und Qualitätssicherungszwecken.
11. Kundeninformationen.
Wenn der Kunde ein Immobilienmakler, Investor oder Entwickler ist, stimmt der Kunde zu, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um LoopNet über Gewerbe- und Investitionsflächen, die zur Vermietung und/oder zum Verkauf zur Verfügung stehen, und über Transaktionsdaten in Bezug auf Immobilien, die der Kunde besitzt, kontrolliert, vertritt oder exklusiv hält, zu informieren. Der Kunde gewährt LoopNet und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine unwiderrufliche, nicht exklusive Lizenz zur Erfassung, Nutzung, Änderung, Vervielfältigung und Unterlizenzierung von Immobiliendaten, die auf der Website des Kunden verfügbar sind oder vom Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt werden. LoopNet erkennt an, dass der Kunde, wenn er LoopNet Informationen oder Bilder zur Verfügung stellt, seine Rechte an diesen Informationen und Bildern behält, auch nach Kündigung dieser Vereinbarung.
12. Eigentumsrecht.
Der Kunde erkennt an, dass das Produkt aus Daten besteht, die Eigentum von LoopNet und seiner Lizenzgeber sind, und dass LoopNet und seine Lizenzgeber die ausschließlichen Inhaber aller Eigentumsrechte am Produkt (einschließlich aller Fotos, Videos und sonstigen Bilder, die von LoopNet im Rahmen eines Werbe- oder Anzeigenpakets, eines Plans oder einer Vereinbarung zur Nutzung des Produkts erstellt wurden) sind und bleiben, einschließlich aller US-amerikanischen, britischen, kanadischen, EU- oder sonstigen internationalen Rechte an geistigem Eigentum und sonstigen Rechten wie Patenten, Marken, Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen. Die vorliegende Vereinbarung ist eine Lizenzvereinbarung und kein Kaufvertrag. Der Kunde hat kein Recht an und keinen Anspruch auf Teile des Produkts, außer dem Recht, das Produkt wie hierin festgelegt zu nutzen. Der Kunde erkennt an, dass das Produkt wertvolles Eigentum und vertrauliche, urheberrechtlich geschützte Informationen von LoopNet und seiner Lizenzgeber darstellt, und verpflichten sich, (a) alle Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent-, Vertrags- und sonstigen Gesetze einzuhalten, die zum Schutz aller Rechte an diesen Informationen erforderlich sind, (b) das Eigentum von LoopNet und seiner Lizenzgeber an diesen Informationen (bzw. die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit ihrer Rechte an diesen Informationen) nicht anzufechten und (c) keine Urheberrechts- oder sonstigen Rechteverwaltungsinformationen, Hinweise, Lizenzen oder technischen Maßnahmen zum Schutz vor Piraterie, die in dem Produkt enthalten sind, zu entfernen, zu verbergen, unkenntlich zu machen oder zu umgehen. Der Kunde haftet für jede Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch einen autorisierten Benutzer und für jede unbefugte Nutzung des Produkts durch Mitarbeiter, Auftragnehmer, verbundene Unternehmen und Vertreter des Kunden. Der Kunde darf ohne die schriftliche Zustimmung von LoopNet keine Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von LoopNet oder seiner Lizenzgebern verwenden oder reproduzieren. Nichts in dieser Vereinbarung hindert LoopNet daran, Ideen, Vorschläge, Verbesserungen oder sonstiges Feedback des Kunden in Bezug auf das Produkt oder neue Produkte, Funktionen oder Tools unentgeltlich für beliebige Zwecke zu nutzen.
13. Keine Gewährleistung.
DAS PRODUKT UND ALLE TEILE DAVON WERDEN IM VORLIEGENDEN ZUSTAND, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND NACH VERFÜGBARKEIT BEREITGESTELLT. DIE LOOPNET-PARTEIEN GEBEN KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART UND SCHLIESSEN GRUNDSÄTZLICH AUS UND LEHNEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG (a) DIE HANDELSÜBLICHKEIT, DIE EIGNUNG FÜR GEWÖHNLICHE ZWECKE UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE FACHGERECHTE AUSFÜHRUNG, DIE UNGESTÖRTE NUTZUNG UND DIE FREIHEIT VON BELASTUNGEN ODER PFANDRECHTEN, (b) DIE QUALITÄT, FEHLERFREIHEIT, AKTUALITÄT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES PRODUKTS, (c) SOLCHE, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER LEISTUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN, (d) DASS DAS PRODUKT EINER FUNKTION, DARSTELLUNG ODER EINEM VERSPRECHEN EINER LOOPNET-PARTEI ENTSPRICHT, UND (e) DASS DER ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG DES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN, STÖRUNGSFREI ODER VOLLKOMMEN SICHER SEIN WIRD.
14. Haftungsbeschränkung.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN DIE LOOPNET-PARTEIEN NICHT FÜR VERLUSTE, KOSTEN ODER SCHÄDEN, DIE DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN ENTSTEHEN, INSBESONDERE NICHT FÜR SOLCHE, DIE DURCH FEHLER, UNTERBRECHUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN DES PRODUKTS ODER DURCH UNGENAUIGKEITEN, FEHLER ODER AUSLASSUNGEN IN DEN INFORMATIONEN DES PRODUKTS ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE FEHLER, UNTERBRECHUNGEN, VERZÖGERUNGEN, UNGENAUIGKEITEN ODER AUSLASSUNGEN ENTSTEHEN, EBENSO WENIG WIE FÜR EINE UNBERECHTIGTE NUTZUNG DES PRODUKTS. DIE GESAMTE, KUMULATIVE HAFTUNG DER LOOPNET-PARTEIEN IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG UND DIE NUTZUNG DES PRODUKTS IST AUF DEN TATSÄCHLICHEN, ERSATZFÄHIGEN DIREKTEN SCHADEN DES KUNDEN BESCHRÄNKT, DER IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG DER GEBÜHREN ÜBERSTEIGT, DER LOOPNET IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DES ZWÖLFMONATIGEN ZEITRAUMS UNMITTELBAR VOR DEM ENTSTEHUNGSDATUM DES ANSPRUCHS TATSÄCHLICH GEZAHLT WURDE. DIE RÜCKERSTATTUNG DIESES BETRAGS SOLL DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN BEI ETWAIGEN SCHÄDEN SEIN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET IRGENDEINE DER LOOPNET-PARTEIEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN, WIE AUCH IMMER ENTSTANDEN, ODER FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIGE, STRAFRECHTLICHE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER SCHÄDEN, DIE SICH AUS, AUF GRUNDLAGE VON, DURCH ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG DES PRODUKTS ERGEBEN, SELBST WENN LOOPNET ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DER SCHADENSAUSSCHLUSS IN DIESEM ABSATZ IST VOM OBEN GENANNTEN AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UNABHÄNGIG UND BLEIBT BESTEHEN, FALLS DIESES RECHTSMITTEL VERSAGT. EINE SICH AUS ODER IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG ERGEBENDE KLAGE KANN VOM KUNDEN INNERHALB VON EINEM (1) JAHR NACH ENTSTEHUNG DES KLAGEGRUNDES EINGEREICHT WERDEN. DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER FORM DER KLAGE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER SCHADEN AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN URSACHE BERUHT.
15. Haftungsfreistellung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die LoopNet-Parteien von allen Klagen, Prozessen, Ansprüchen oder Forderungen Dritter und allen damit verbundenen Verlusten, Auslagen, Schäden, Kosten und sonstigen Verbindlichkeiten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch des Produkts durch den Kunden (und die Benutzer des Kunden), den LoopNet über das Produkt zur Verfügung gestellten Informationen oder der Verletzung dieser Vereinbarung ergeben. LoopNet hat den Kunden unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch, einer solchen Forderung oder einer solchen Klage in Kenntnis zu setzen (vorausgesetzt jedoch, dass das Versäumnis von LoopNet, eine solche Mitteilung zu machen, den Kunden nicht von seinen Freistellungsverpflichtungen entbindet, es sei denn, der Kunde wird dadurch beeinträchtigt). Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abwehr derartiger Ansprüche oder Forderungen so weit wie angemessen erforderlich zu kooperieren. Wenn die vorstehende Freistellung für eine der LoopNet-Parteien des in Bezug auf einen Anspruch, eine Forderung oder eine Klage gemäß den Gesetzen, Regeln oder Vorschriften aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, ist LoopNet berechtigt, vor einem zuständigen Gericht den Beitrag des Kunden in Bezug auf einen solchen Anspruch, eine solche Forderung oder eine solche Klage gemäß aller zur Verfügung stehenden rechtlichen oder Billigkeitstheorien einzufordern. Dieser Abschnitt gilt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung.
16. Abtretung.
Die Verpflichtungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung sind für deren Rechtsnachfolger, Rechtsvertreter und zulässigen Abtretungsempfänger bindend. Der Kunde darf weder diese Vereinbarung noch hiermit gewährte Rechte ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LoopNet abtreten oder übertragen (sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise). Der Kunde kann jedoch mit schriftlicher Mitteilung an LoopNet seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an einen Rechtsnachfolger abtreten, der das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Geschäfts oder des Vermögens des Kunden übernimmt (durch Fusion oder auf andere Weise), solange (a) eine solche Abtretung nicht dazu führt, dass eine zu diesem Zeitpunkt bestehende Einnahmequelle von LoopNet mit dem Kunden oder einem Dritten wegfällt und (b) ein solcher Rechtsnachfolger nicht direkt oder indirekt mit LoopNet oder einem seiner verbundenen Unternehmen in Wettbewerb tritt.
17. Mitteilungen; Rechnungen.
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und entweder per E-Mail, persönlich per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein (sofern verfügbar) oder durch einen anerkannten Nachtkurierdienst an die in der Werbevereinbarung angegebene Adresse, oder wie von der empfangenden Partei anderweitig schriftlich festgelegt, zugestellt werden. Mitteilungen an die Adresse von LoopNet sind an LoopNet Sales zu richten. Mitteilungen über die Nichtverlängerung an LoopNet gemäß Abschnitt 5 dieser Vereinbarung können per E-Mail an cancel@costar.com gesendet werden. Alle Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie persönlich oder per E-Mail zugestellt werden, und zwar am Tag der Zustellung, wenn sie per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, drei (3) Tage nach dem Versanddatum, wenn sie von einem anerkannten Nachtkurierdienst zugestellt werden, einen Tag nach dem Versand, und wenn sie per internationaler Nachtpost zugestellt werden, vier (4) Tage nach dem Versanddatum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LoopNet in Rechnungen, die dem Kunden per Post oder E-Mail zugesandt werden, Mitteilungen aufnehmen kann.
18. Höhere Gewalt.
Keine der LoopNet-Parteien haftet für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung oder aus einer Verzögerung der Erfüllung dieser Verpflichtung aufgrund von Ursachen entstehen, die außerhalb der Kontrolle von LoopNet liegen, einschließlich Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder Regierungsgewalt, feindliche Staaten, Krieg, Feuer, Pandemien, Epidemien, sonstige Unfälle, Ausfall einer Verbindung oder eines Anschlusses, sei es durch Computer oder anderweitig, oder Ausfall von Technologie oder Telekommunikation oder anderen Methoden oder Medien zur Speicherung oder Übertragung des Produkts.
19. Geltendes Recht; Gerichtsstand.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Delaware und wird nach diesen ausgelegt, ungeachtet der Grundsätze der Rechtswahl. LoopNet erklärt sich unwiderruflich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Staatsgerichte in Virginia für alle Klagen einverstanden, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Produkts gegen LoopNet erhoben werden. Der Kunde erklärt sich unwiderruflich mit der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Bundes- und Staatsgerichte in Virginia oder in einem Bundesstaat, in dem die autorisierten Benutzer des Kunden ansässig sind, für alle Klagen gegen den Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Produkts einverstanden.
JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT WISSENTLICH, FREIWILLIG UND BEWUSST AUF IHR RECHT, SICH AN EINER GRUPPEN- ODER SAMMELKLAGE GEGEN DIE ANDERE PARTEI IN EINEM STREITFALL ODER VERFAHREN ZU BETEILIGEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF EINEM VERTRAG, EINEM GESETZ, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER EINEM ANDEREN GRUND BERUHT).
20. Sonstiges.
(a) Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Franchise, einen Handelsvertreter oder ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen.
(b) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf das Produkt dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Erklärungen des Kunden, von LoopNet oder ihrer jeweiligen Vertreter und Dokumente in Bezug auf diesen Gegenstand, sofern die vorliegende Vereinbarung keine andere schriftliche Werbevereinbarung zwischen den Parteien ersetzt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen.
(c) Sofern nicht alle Parteien ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, kann diese Vereinbarung weder ergänzt, geändert oder ersetzt werden, noch kann auf eine ihrer Bestimmungen oder Bedingungen verzichtet werden. Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt die vollständige Erfüllung jeglicher Bestimmung dieser Vereinbarung zu verlangen, beeinträchtigt in keiner Weise das Recht dieser Partei, diese Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
(d) Sofern das anwendbare Recht nichts anderes vorschreibt, verpflichtet sich der Kunde, die Bestimmungen dieser Vereinbarung streng vertraulich zu behandeln.
(e) Jede Partei erkennt an, dass sich keine der Parteien beim Abschluss dieser Vereinbarung auf Aussagen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien beruft, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten sind, und dass sie keine Rechtsmittel in Bezug auf diese geltend machen kann.
(f) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch aufgrund einer schuldlosen oder fahrlässigen Falschdarstellung oder einer fahrlässigen Falschaussage in einer der Aussagen dieser Vereinbarung hat; vorausgesetzt jedoch, dass das Vorstehende die Haftung für Betrug nicht einschränkt oder ausschließt.
(g) Jede Partei erkennt ihre Verantwortung im Einklang mit den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption an und sichert zu, dass sie keine Bestechungsgelder von Personen, Organisationen oder Unternehmen angeboten, gewährt, erbeten oder angenommen hat oder annehmen wird mit der Absicht, eine Person, Organisation oder ein Unternehmen dazu zu zwingen oder zu veranlassen, im Rahmen ihrer Pflichten unangemessen zu handeln.
(h) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LoopNet dem Kunden und seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern und autorisierten Benutzern Mitteilungen zukommen lassen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Mitteilungen über neue Funktionen oder Produkte, verfügbare Anzeigen, Produktfeedback und andere Marketinginhalte, die der E-Mail-Empfänger jederzeit abbestellen kann. Der Kunde verpflichtet sich, alle Gesetze in Bezug auf E-Mails einzuhalten, die der Kunde und/oder seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und autorisierten Benutzer mithilfe des Produkts versenden.
(i) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung, die nicht grundsätzlicher Natur sind, für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Wird eine Bestimmung für ungültig, rechtswidrig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden, so gilt sie als durch eine durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den Zweck und die Vorteile der ursprünglichen Bestimmung beibehält.
(j) Der Kunde erkennt an, dass LoopNet im Falle eines Verstoßes gegen eine dieser Bestimmungen durch den Kunden einen irreparablen Schaden erleiden kann und Anrecht auf einen Unterlassungsanspruch (ohne die Notwendigkeit der Stellung einer Kaution) hat sowie alle anderen nach dem Gesetz bzw. Billigkeitsrecht verfügbaren monetären Rechtsbehelfe.
(k) Überschriften dienen nur als Referenz.
(l) Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung überdauern soll, überdauert den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung, insbesondere die Abschnitte 4, 6(d), 7, 8 und 11 bis 20 dieser Vereinbarung.
(m) Es gilt die englischsprachige Version dieser Vereinbarung. Jede übersetzte Version dient nur der Übersichtlichkeit und regelt nicht die Bedeutung oder Anwendung dieser Vereinbarung.
21. Länderspezifische Klauseln..
(a) Außerhalb der USA, Kanadas, der Karibik und Chinas. Nur für Kunden, die außerhalb der USA, Kanadas, der Karibik und Chinas ansässig sind, gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen, die im Falle eines Konflikts alle widersprüchlichen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur LoopNet-Werbevereinbarung ersetzen:
- Der Begriff „LoopNet“ bezeichnet die CoStar UK Limited und/oder eine ihrer Tochtergesellschaften.
- Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind diesem entsprechend auszulegen. Die Parteien erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass zum alleinigen Nutzen von LoopNet und vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Absatz die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich, ohne Einschränkung, außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder Entstehung entstehen. Diese Vereinbarung lässt das Recht von LoopNet unberührt, den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht, sei es gleichzeitig oder nicht, zu verklagen, noch schließt die Einleitung eines Verfahrens durch LoopNet in einer oder mehreren Gerichtsbarkeiten die Einleitung eines Verfahrens durch LoopNet in anderen Gerichtsbarkeiten aus, soweit dies nach dem Recht einer solchen anderen Gerichtsbarkeit zulässig ist.
- NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG SOLL DIE HAFTUNG EINER PERSON FÜR TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE DURCH IHRE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDE, FÜR BETRUG ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG, DIE NICHT DURCH DAS GESETZ BEGRENZT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, AUSSCHLIESSEN ODER BESCHRÄNKEN.
Gültig ab: 6. Februar 2025
Wenn Sie derzeit Abonnent von LoopNet sind und Ihre Vereinbarung vor dem 6. Februar 2025 in Kraft getreten ist, klicken Sie hier, um auf die Geschäftsbedingungen zu Ihrer Vereinbarung zuzugreifen.